Triathlontraining – Handlungsempfehlungen auf Grundlage der COVID‐19  Einschränkungen

Die Handlungsempfehlungen Triathlontraining wurde aufgrund folgender Unterlagen erstellt:

  • 162. Verordnung des Gesundheitsministers
  • Handlungsempfehlungen für Sportvereine von Sport Austria
  • COVID‐19 Regeln für das Schwimmen vom ÖTRV
  • Empfehlungen des Österreichischen Leichtathletikverbandes
  • Corona Richtlinien des Österreichischen Radsportverbandes 

Allgemeine Informationen

Auf Grundlage der aktuellen Verordnung kann nunmehr über die ersten Schritte des Hochfahrens  im Breitensportbereich informiert werden. Zusammengefasst können ab 01.05.2020 Outdoor‐Sportstätten wieder für die Sportausübung genutzt  werden, und zwar für jene Sportarten, deren typische Ausübung einen Mindestabstand von zwei Meter  aufweisen kann. Dies bedeutet, dass die drei Grundsportarten Schwimmen, Radfahren und Laufen  grundsätzlich unter Einhaltung der Mindestabstände einzeln aber auch in Gruppen im Freien ausgeübt  werden können.

Seit 1. bzw. ab 15. Mai dürfen Trainingsgruppen bis zu zehn Personen trainieren. Das Sportministerium  empfiehlt, Kindertrainings ab 15.5., zeitgleich mit der Öffnung der Schulen, zu starten. Außerdem sind  Kinder und unmündige Minderjährige (unter 14 Jahre) während des Aufenthaltes auf der Sportstätte von einer volljährigen Person (ab 18 Jahre) zu beaufsichtigen. Dabei empfiehlt sich, eine maximale  Gruppengröße von sechs Zubeaufsichtigenden pro Aufsichtsperson einzuhalten. Die größtmögliche  TeilnehmerInnenzahl bei Indoor‐Angeboten wird ab 29. Mai mit der 2 m‐Abstandsregel und einer  Limitierung der Personenzahl in Relation zur Raumgröße beschränkt sein. Bis dahin ist die Nutzung von  Indoor‐Sportstätten ausschließlich BerufssportlerInnen vorbehalten.

Generell wird aber weiterhin an das Verantwortungsbewusstsein aller SportlerInnen appelliert. Nicht  alles, was nicht explizit verboten wurde, ist in der jetzigen Situation ratsam, wünschenswert und  verantwortungsbewusst. So empfehlen wir Sport im eigenen Umfeld zu betreiben, so dass dies nicht mit  einer unverhältnismäßigen Anreise verbunden ist. Auch der Intensitätsgrad sollte nicht zu exzessiv  ausfallen, zudem sollte das Risiko minimiert werden, da vermeidbare Rettungseinsätze das ohnehin stark  geforderte Gesundheitssystem strapazieren.

Allgemeine Handlungsempfehlungen

  • Gruppentrainings sind solange der Mindestabstand von 2 m (im öffentlichen Raum 1 m)  eingehalten wird und die Gruppengröße auf maximal zehn Personen beschränkt ist möglich. (bei  Kindern und unmündige Minderjährige (unter 14 Jahren) siehe FAQ unter Sportaustria.  Empfohlen wird, dass diese Gruppe in der gleichen Zusammensetzung bleibt.
  • Die allgemeinen Hygieneregeln (regelmäßiges Händewaschen, nicht mit den Händen ins Gesicht  greifen, in Ellenbeuge oder Taschentuch Husten oder Nießen) sind einzuhalten.   Sportgeräte, die mit den Händen berührt werden (z.B. Hanteln, Schläger), bevor eine andere  Person sie benutzt, zu desinfizieren.
  • An‐ und Abreise in Sportkleidung (Garderoben, Duschen, Gemeinschaftsräume sind geschlossen).
  • Ein Mund‐ und Nasenschutz wird bei der An‐ und Abreise zur bzw. von der Sportstätte  empfohlen.
  • Die Trainingsplanung ist so zu gestalten, dass das Verletzungsrisiko möglichst gering ist.
  • ZuschauerInnen dürfen die Sportstätte nicht betreten.
  • Geschlossene Räumlichkeiten auf der Sportanlage (z.B. Garderoben und andere Innenanlagen) dürfen nur dann betreten werden, wenn es für die Ausübung der Sportart unerlässlich ist (z.B.  wenn dort persönliche Sportausrüstung verwahrt ist). Dabei ist ein Mund‐Nase‐Schutz zu tragen.
  • Personen, die Symptome aufweisen oder sich krank fühlen, dürfen am Sportbetrieb nicht  teilnehmen.
  • Auf Angehörige von Risikogruppen (z.B. Vorerkrankungen wie Diabetes oder Immunsuppression)  ist besondere Rücksicht zu nehmen. Diese dürfen nur allein trainieren.
  • Mund‐Nasen‐Schutzmasken und Einweghandschuhe sind mitzuführen (auch für Erste Hilfe).   Die Hausordnung für den Trainingsbetrieb in der jeweiligen Infrastruktur ist ausnahmslos  einzuhalten.
  • Auf die Bildung von Fahrgemeinschaften für die Anreise zur Sportstätte ist zu verzichten. Davon  ausgenommen sind Personen, die in einem gemeinsamen Haushalt leben. 

Umgang mit kranken Personen:

  • Athlet/innen oder Staff mit Krankheitssymptomen müssen zu Hause bleiben und  dieses den Verantwortlichen melden 
  • Eine ärztliche Betreuung erfolgt außerhalb des Trainingszentrum
  • Erst bei akutem Verdachtsfall erfolgt eine erneute SARS‐CoV‐2 Testung

Umgang mit COVID‐19 bestätigten Personen:

  • 14 Tage häusliche Quarantäne
  • Es müssen alle Kontaktpersonen ausfindig gemacht und gemeldet werden
  • Ab diesem Zeitpunkt gelten die von dem Bundesministerium für Soziales, Gesundheit,  Pflege und Konsumentenschutz veröffentlichten Richtlinien   

Spezifische Handlungsempfehlungen Schwimmtraining

Indoor‐Schwimmen

  • Beim Schwimmen gelten derzeit noch sehr eingeschränkte Bedingungen.
  • Die Sportler, die Schwimmen dürfen, werden vom ÖTRV in Zusammenarbeit mit dem Ministerium  bekanntgegeben.
  • Dies betrifft nur Athleten welche über den ÖTRV bzw. die Landesverbände vorgeschlagen sind  und vom Sportministerium auch bestätigt sind. Diese Sportler werden persönlich informiert.   Alle anderen Athleten haben derzeit keine Berechtigung Indoor zu schwimmen.
  • Pro Schwimmbahn ist maximal 1 aktiver Sportler oder 1 aktive Sportlerin zugelassen
  • Das Training ohne eines verantwortlichen Trainers ist nicht möglich
  • Pro Trainingsgruppe sind max. 2 Trainer/innen (pro Beckenseite 1) zugelassen
  • Umkleideräume dürfen nur unter Einhaltung der Abstandsregelung (20qm pro Person) genutzt  werden
  • Nach Beendigung des Trainings haben die Trainingsgruppen bzw. Sportler/innen möglichst rasch  die Schwimmhalle zu verlassen
  • Duschen und Körperpflege haben zu Hause zu erfolgen
  • Schwimmer/Innen haben den Mindestabstand von 2m auf dem gesamten Trainingsgelände einzuhalten
  • Jede Athletin/ jeder Athlet hat ihre/seine eigene Trinkflasche
  • Physiotherapie, ärztliche Betreuung und Massagen sind in Eigenverantwortung zu organisieren,  wobei maximal 1 Aktiver gleichzeitig betreut werden darf und vor der nächsten Behandlung eine  Lüftungspause von 30 Minuten einzuhalten ist

Outdoor‐Schwimmen

  • Schwimmen im See ist grundsätzlich erlaubt.   VORSICHT: Es kann regionale oder lokale Einschränkungen geben. Daher ist selbstständig beim  jeweilige Betreiber zur erfragen, ob Schwimmen im Gewässer grundsätzlich erlaubt ist.
  • Gruppen dürfen nicht größer als 10 Personen sein, Gruppen mit Kindern unter 10 Jahren nicht  größer als 5 Kinder plus TrainerInnen.
  • Mindestabstand von 2 Meter, sowohl seitlich als auch nebeneinander ist einzuhalten
  • Strecke sowie Dauer und Intensität der Trainingseinheit dürfen das Risiko nicht erhöhen.
  • Wird in Trainingsgruppen trainiert sollten diese Trainingsgruppen möglichst immer aus den  gleichen Personen bestehen und auch kleiner gehalten werden, um so in Fall einer Infizierung  rascher die anderen Kontaktpersonen ermitteln zu können.
  • Die Trainingseinheiten sind an die Wassertemperatur anzupassen.
  • Generell wird das Tragen eines Kälteschutzanzuges empfohlen.

Spezifische Handlungsempfehlungen Radtraining

  • Gegenüber anderen Personen ist im Alltag immer ein Abstand von zumindest 1m, der Abstand  beim Sport ist durch das Ministerium noch unklar, die Regelungen werden so schnell wie möglich  nachgereicht. In der Zwischenzeit wird die Einhaltung ausreichender bzw. größerer Abstände  empfohlen. Mindestabstand 2 Meter!
  • Gruppen dürfen nicht größer als 10 Personen sein, Gruppen mit Kindern unter 10 Jahren nicht  größer als 5 Kinder plus TrainerInnen.
  • Wird in Trainingsgruppen trainiert sollten diese Trainingsgruppen möglichst immer aus den  gleichen Personen bestehen und auch kleiner gehalten werden, um so in Fall einer Infizierung  rascher die anderen Kontaktpersonen ermitteln zu können.
  • Ein Vereinstraining mit Kindern unter 6 Jahren ist noch nicht erlaubt, da diese die  Sicherheitsabstände nicht einhalten können. Trainieren Vereinstrainer nur mit einem Kind unter 6 Jahren ist dies möglich, weil die TrainerIn auf die Einhaltung der Abstände achtet.
  • Gelände, Strecke sowie Dauer und Intensität der Trainingsfahrt dürfen das Sturz‐ und  Verletzungsrisiko nicht erhöhen.
  • Mund‐Nasen‐Schutzmaske und Einweghandschuhe mitführen.

Spezifische Handlungsempfehlungen Lauftraining

Allgemeine Handlungsempfehlungen auf geöffneten Leichtathletikanlagen

  • Der Fokus ist zu 100% auf das Training zu richten.
  • Social Media‐Aktivitäten (Instagram, Facebook…) sind während der Zeit auf der Sportstätte  tunlichst zu unterlassen.
  • Die Sportstätte ist unmittelbar nach dem Training wieder zu verlassen.
  • Bei gemeinsamen Starts und Sprints bis 400m ist zwischen den Athleten zumindest eine Bahn frei  zu lassen.
  • Sollten Rundläufe (Bahn 1 und 2) stattfinden, sind Läufe zwischen 100m und 400m unbedingt auf  den äußeren Bahnen durchzuführen.
  • Tempoläufe sind nur einzeln und nur auf Bahn 1 und 2 durchzuführen
  • Gemeinsame Läufe von zwei oder in Gruppen von mehreren Personen sind ausnahmslos  untersagt.
  • Die Hausordnung in der jeweiligen Infrastruktur für die COVID‐19 Zeit ist einzuhalten.

Spezifische Handlungsempfehlungen bei Freiluft‐Lauftraining

  • Gruppen dürfen nicht größer als 10 Personen sein.
  • Gruppen mit Kindern unter 10 Jahren nicht größer als 5 Kinder plus TrainerInnen.
  • Mindestabstand von 2 Meter, sowohl seitlich als auch nebeneinander ist einzuhalten.
  • Gelände, Strecke sowie Dauer und Intensität der Trainingseinheit dürfen das Sturz‐ und  Verletzungsrisiko nicht erhöhen.
  • Wird in Trainingsgruppen trainiert sollten diese Trainingsgruppen möglichst immer aus den  gleichen Personen bestehen und auch kleiner gehalten werden, um so in Fall einer Infizierung  rascher die anderen Kontaktpersonen ermitteln zu können.
  • Mund‐Nasen‐Schutzmaske und Einweghandschuhe mitführen.