Diese Seite beschreibt die COVID-19 Maßnahmen im Sport für den ersten COVID-19 Lockdown im Frühjahr 2020. Wenn Sie sich über den zweiten COVID-19 Lockdown im November 2020, oder den dritten COVID-19 Lockdown im Dezember 2020, informieren wollen, dann klicken Sie auf folgende Links:
Da grundsätzlich junge und sportliche Menschen Aufgrund ihres gesunden Lebensstils nicht der Risikogruppe angehören, soll der Sport selbstverständlich weiter betrieben werden dürfen, eben mit den Einschränkungen und besonderer Sorgfalt im Umgang mit Mitmenschen und der Umgebung, nach den Regelungen und Vorsichtsmaßnahmen, die von der Regierung verordnet und empfohlen sind. Jede/r Einzelne kann hier einen wesentlichen Beitrag zur Eindämmung leisten. Auf dieser Infoseite sind im Speziellen auf den Sport bezogene Hinweise zur Situation beschrieben.
Informationen zu Lockerungsmaßnahmen (Stand: 2.6.2020):
- Seit dem 29.5.2020 ist es Fitness Studios wieder erlaubt, unter den Auflagen der Bundesregierung, ihre Räumlichkeiten für Kund/innen wieder zu öffnen.
- Seit 29.5.2020 dürfen auch alle anderen Sportstätten in Wien (indoor und outdoor) unter Einhaltung gewisser Bestimmungen wieder genutzt werden. Weitere Informationen dazu.
- Am 2.6.2020 eröffnet wieder der Spielbetrieb der österreichischen Fußball-Bundesliga, in Wien mit dem Spiel FK Austria Wien gegen FC Flyeralarm Admira in der Generali Arena.
- Es sind nun auch Sportstätten der Leichtathletik für den Trainingsbetrieb wieder geöffnet, unter Einhaltung der Auflagen und Abstandsregelungen.
Informationen zum Triathlontraining (Stand: 4.5.2020):
Die Handlungsempfehlungen des Österreichischen Triathlonverbandes wurden aufgrund folgender Unterlagen erstellt:
- 162. Verordnung des Gesundheitsministers
- Handlungsempfehlungen für Sportvereine von Sport Austria
- COVID‐19 Regeln für das Schwimmen vom ÖTRV
- Empfehlungen des Österreichischen Leichtathletikverbandes
- Corona Richtlinien des Österreichischen Radsportverbandes
COVID-19-Lockerungsverordnung der österreichischen Bundesregierung mit 1. Mai 2020
Die 197. Verordnung des Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich vom 30. April 2020, mit Inktafttreten am 1.Mai 2020 und Außerkrafttreten mit 30.Juni 2020, beinhaltet 13 Paragrafen, die wie folgt auf Grundlage der Kundmachung von ris.bka.gv.at veröffentlicht wurde. In Bezug auf Sport und Sportveranstaltungen sind insbesondere die Paragrafen 8 für Sport und 10 für Veranstaltungen zu beachten.
In Bezug auf Sport, so heißt es, sind folgende Sportarten von der Lockerungsverordnung betroffen:
Diese werden aber nicht explizit im Bundesgesetzblatt namentlich erwähnt.
Gültig ab 15. April 2020: Neue Abstandsregelungen beim Joggen und Radfahren
Bedingt duch das schöne und warme Wetter wird ab Mitte April das Radfahren und Laufen im Freien immer beliebter. Aus diesem Grund hat Vizekanzler Werner Kogler am Mittwoch, den 15. April 2020, in einer Presserede bekannt gegeben, dass beim Laufen und beim Radfahren mit höherer Geschwindigkeit ein erweiterter Sicherheitsabstand einzuhalten sei:
- Laufen: 10 Meter
- Radfahren: 20 Meter
Dabei richtet sich dieser Abstand jeweils nach hinten aus. So zählt beispielsweise am Rad das Windschattenfahren zu einer möglichen Infektionsrisikoquelle, da laut Experten die vom Vordermann ausgeatmeten Viren vom Hintermann eingeatmet werden könnten. Beim Laufen verringert sich diese Distanz entsprechend dem geringeren Tempo. Eine genaue Tempo/Abstandsregelung wurde allerdings nicht getroffen.
Gültig ab 16. März 2020 / 0:00 Uhr: Joggen und Radfahren bleibt erlaubt!
Derzeit bleibt ein Spaziergang in der Natur, Joggen und eine Radtour vorerst erlaubt, mit der Einschränkung, dies alleine zu tun, oder maximal in Begleitung von Personen, die im gemeinsamen Haushalt wohnen. Minimum ein bis zwei Meter Abstand zu anderen Personen muss gewährleistet sein. Speziell Radtouren sind als Trainingsform (lange Radausfahrten, Gruppentrainingsfahrten) nicht erlaubt, genauso wie Mountainbiken, was die Gefahr von Unfällen erhöht.
Sämtliche Sportstätten, Spielplätze und andere Orte der öffentlichen Begegnung sind bis auf Weiteres gesperrt!
Ab Minute 23:30 (mm:ss) in diesem Facebook Live-Video des Gesundheitsministerium erklärt Gesundheitsminister Anschober die aktuellen Sicherheitsmaßnahmen zum Thema Sport im Freien.
Das Coronavirus SARS-CoV-2, welches die Lungenkrankheit Coronavirus disease (COVID-19) zufolge hat, wirkt sich bereits in den Schutzmaßnahmen extrem in mittlerweile fast allen österreichischen Lebensbereichen und insbesondere auch auf den Sport aus. Wie auch beispielsweise vom Wiener Leichtathletik-Verband empfohlen, sind Sporthallen, sowie weitere Indoor Sportstätten in Wien jetzt zu meiden um die Ausbreitung möglichst hinauszuzögern.
Fitness zu Hause mit Online Fitnesstraining und Trainerbetreuung
Fitnessbetriebe und Sportvereine nutzen als Alternative zum gewohnten Trainingsbetrieb die Möglichkeit des Online Workouts für zu Hause. Die Personal Trainer Akademie ist in Kooperation mit sport-oesterreich.at in einer Vorreiter-Position in diesem Bereich. Es werden in der Coronavirus-Krise bis zu 20 Online Fitnesstrainings zum Mitmachen kostenfrei angeboten.
Soccerschool Wien bietet Online Fußballtraining an
Auch Fußballvereine wie der FC Soccerschool haben Möglichkeiten gefunden zur Überbrückung der Coronavirus Phase auf alternative Trainingsformen durch Online Coaching zurück zu greifen. Markus Steinacher, Online Marketing-Manager der Soccerschool Wien, hat gemeinsam mit der Personal Trainer Akademie ein Konzept entwickelt um Online Trainings anzubieten.
Bildungskarenz mit Sportausbildung als Chance aus der Coronavirus-Krise
Neue Ziele zu finden kann jetzt die Chance sein, unserem Leben eine völlig neue Richtung und Perspektive zu schenken. Die Personal Trainer Akademie hat als zertifiziertes Sportausbildungsinstitut verschiedenste flexible Lösungen um für Sie eine Sportausbildung im Rahmen einer Bildungskarenz zu ermöglichen.
Sperre aller städtischen Turnsäle und Sporthallen ab 14. März 2020
Aufgrund der Situation rund um das Coronavirus sind alle städtischen Turnsäle und Sporthallen ab Samstag, 14. März 2020, bis auf Weiteres geschlossen. Informationen bei Änderung der Schutzmaßnahmen finden Sie direkt unter diesem Link:
Wiener Bevölkerung hält sich mit Homework-Fitness und Haushalt fit
Die Ausgangsbeschränkung in Österreich bringt Menschen, die mehr oder weniger alleine zu Hause sind, auf kreative Ideen, um der „Isolation“ mental entschieden entgegen zu wirken. Eine tolle Möglichkeit sind Online Fitness Workouts um sich zu Hause fit zu halten. Als Warm Up dafür kann eine Runde mit dem Staubsauer absolut nicht schaden.
Sport Austria-Präsident Hans Niessl appelliert an Österreichs Sportvereine
Hans Niessl appelliert: „Das Vereinsleben auf das absolut Nötige zu reduzieren, damit wir die Ausbreitung des Virus in den Griff bekommen“. Sport Austria vertritt über seine Dach- und Fachverbände über 2 Millionen Mitglieder in 15.000 Sportvereinen. Bereits am Freitag, den 13.3.2020, hat Sport Austria als Reaktion auf die Pressekonferenz der Bundesregierung ihren Mitgliedern empfohlen, den Betrieb der Sportverbände und Sportvereine auf das Notwendigste zu beschränken bzw. wo möglich einzustellen. Am 13.3.2020 wurde von Sport Austria auch eine Taskforce ins Leben gerufen, um finanzielle Schäden für den österreichischen Sport möglichst gering zu halten.
Unterstützung für Sportveranstalter
Folgende Formulierung kann beispielsweise für die Absage von Sportveranstaltungen genutzt werden:
„Dem aktuellen Erlass der Bundesregierung folgend und zur Minimierung des Ansteckungsrisikos mit Covid-19 muss die Veranstaltung [Veranstaltungsname] am DD.MM.JJJJ um HH:MM leider abgesagt werden.“
Sport Austria verspricht sich mit ExpertInnen und den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass betroffene Vereine und Verbände eine finanzielle Entschädigung für entgangene Einnahmen erhalten.
Trainingslager und sportliche Auslandseinsätze
Durch die mittlerweile weiter verschärfte mediale Situation und Maßnahmenerweiterung der österreichischen Bundesregierung werden nun auch Trainingslager abgesagt und Flüge gecancelt. Es ist davon abzuraten, derzeit in ein anderes Land zu fliegen, da der weitere globale Verlauf nicht vorhersehbar ist. Es könnte passieren, dass selbst wenn Sie jetzt noch in ein anderes Land fliegen können, Sie nicht mehr nach Österreich zurück dürfen.
Achtung bei Dampfbad und Saunagängen durch rektalen Infektionsweg
Davon ausgehend, dass die Mensch-zu-Mensch-Übertragung den wichtigsten Infektionsweg darstellt. Neben den Sekreten des Atmungstraktes und Speichel könnten auch Ausscheidungen (Harn, Stuhl) und Körperflüssigkeiten (Blut, Rippenfellflüssigkeit, Gelenkspunktate, usw.) infektiös sein. Insofern reicht es nicht, in einem Dampfbad die Sitzgelegenheiten mit einem kurzen Wasserstrahl zu reinigen.
Warum es Sinn macht, aktuell insbesonders bei intensiven Trainingseinheiten und Wettkämpfen in der Gemeinschaft aufzupassen
Die aktuelle Regelung besagt, dass Sportveranstaltungen unter 500 Personen (outdoor) und 100 Personen (indoor) grundsätzlich stattfinden dürfen. Die Problematik dabei ist, dass speziell nach intensiver körperlicher Anstrengung der Open-Window-Effekt den Körper zusätzlich sehr zugänglich für Viren macht. Die aktuelle Unwissenheit über das Coronavirus macht eine Früherkennung einer infizierten Person, die augenscheinlich gesund ist, sehr schwierig. Sind Sie sich dessen bitte bewusst. Einigen Meinungen zufolge ist Sport für ein gesundes Immunsystem sehr gut und wichtig. Dabei darf man eben nicht das einhergehende erhöhte Risiko durch intensiven Sport außer acht lassen.
Meiden Sie, wenn es Ihnen möglich ist, speziell NACH dem Training öffentliche Verkehrsmittel und Menschen auf engem Raum. Gerade nach dem Training ist man grundsätzlich etwas empfänglicher. Das Coronavirus kann durch seine hohe Virulenz auf engem Raum auch durch die reine Atmenluft (ohne Husten) übertragen werden. Augen, Mund und Nase sind hier besonders gefährdete Eintrittsbereiche.
Mitteilung des Wiener Leichtathletik-Verbandes: Aufgrund der Situation ist das Ferry Dusika Stadion für Athlet/innen gesperrt.
Folgende Maßnahmen wurden ab Mittwoch, dem 11.03.2020 gesetzt:
- Personen, die vor Kurzem im Ausland waren: erst mind. 14 Tage nach der Rückreise wieder Trainingsstätten aufsuchen
- Personen, die mögliche Symptome aufweisen: Trainingsstätten erst nach ärztlicher Abklärung wieder aufsuchen
- Personen, die in den letzten 14 Tagen Kontakt mit einem bestätigten Fall hatten: bitte Trainingsstätten erst nach ärztlicher Abklärung wieder aufsuchen
Weiters wird darum gebeten folgende Schutzmaßnahmen nicht zu vergessen:
- Gründliches Händewaschen vor und nach Trainingseinheiten sowie nach Besuch der Sanitäranlagen
- Gesichtsberührungen mit den Fingern, vor allem an Mund, Augen und Nasen vermeiden
- Händeschütteln und Umarmungen vermeiden
- Nicht in die Hand niesen oder husten, sondern in die Ellenbeuge oder Taschentuch benutzen
Informationen zum Coronavirus aus dem Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport
Auch das Sportministerium informiert in sehr kompakter Form über das Coronavirus.